Kinderzuschlag GBL

Die SODK (Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren) hat in einer Medienmitteilung vom 29. Mai 2026 angekündigt, den Grundbedarf um einen Kinderzuschlag von 50 Franken pro Kind und Monat zu ergänzen. Die konkrete Ausgestaltung sowie die Aufnahme in die SKOS-Richtlinien sind noch offen. Nach der Umsetzung werden die entsprechenden Bestimmungen in diesem Kapitel erläutert.