Fallrevision
Angebot
Das Aktenstudium wird nach Aktenlage vorgenommen. Alle verfügbaren Dokumente und weitere Informationen über einen Fall werden in eine Fallanamnese übertragen. Sie ist in Fliesstext abgefasst und mit Handlungsfeldern ergänzt. Sie wird der fallführenden Person zur Aktenbereinigung zur Verfügung gestellt.
Die Erkenntnisse aus den Fallanamnesen werden in einem Bericht an den Auftraggeber respektive die Auftraggeberin zusammengefasst. Der Bericht ist in die Abschnitte
Auftrag
Behelfe und Vorgehen
Zusammenfassung der Feststellungen
Risikoanalyse
Handlungsfelder und Empfehlungen sowie
Fazit
unterteilt und kann auf Wunsch ergänzt werden.
Methode
Durch die Erstellung einer Fallanamnese über jeden Fall ab Eintritt in die wirtschaftliche Hilfe, werden nicht nur alle Fehler und Lücken erfasst, auch die Entwicklung der Fallführung und Unternehmenskultur und die Risikofelder werden sichtbar. Die Erarbeitung einer Fallanamnese im Fliesstext anstelle einer Checkliste ist bewährt. Sozialberatende erhalten eine aktuelle und nachvollziehbare Analyse über jeden revidierten Fall. Sie können erkennen, wo sie Bereinigungen vornehmen müssen und bekommen einen konkreten Vorschlag für die Umsetzung.
Ziel
Die revidierten Fälle sind geprüft, beurteilt und in einem Bericht zusammengefasst. Die Handlungsgelder und Risiken sind bekannt. Empfehlungen liegen vor.
Der abschliessende Bericht ist umfassend und in jedem Punkt aufgrund der Fallanamnesen beweisbar. Der Einsatz einer standardisierten Vorlage für die Fallanamnese lässt einen einfachen Vergleich über alle Fälle zu. Es ist nachvollziehbar, welche Handlungsfelder zu den Empfehlungen führen und wo allenfalls Korrekturen notwendig sind.
Auftraggeber/-innen erhalten eine umfassende Betriebseinschätzung, fallführende Personen bekommen mit der in der Fallanamnese enthaltenen aktuellen Sachverhalt eine Übersicht der Fallführung und Hinweise zu Handlungsfelder und Vorgehen.
Aufwand
Der Zeitaufwand ist abhängig vom Umfang und Struktur der vorliegenden Aktenführung. Die folgenden Angaben sind Erfahrungswerte:
- Fallrevision rund 5 Stunden pro Fall
- Revisionsbericht rund 5 Stunden für alle Fälle
Kosten
In den Kosten sind die Spesen berücksichtigt. Die Mehrwertsteuer wird zusätzlich in Rechnung gestellt.
130 Franken pro Stunde im Homeoffice
150 Franken pro Stunde vor Ort im Kanton Zürich
180 Franken pro Stunde vor Ort in anderen Kantonen
Vereinbarung über Auftrag und Bedingungen
Der Auftrag wird mit einem Dienstleistungsvertrag vereinbart. Bestandteile des Vertrags sind auch die Verschwiegenheit und der Datenschutz.
Kontakt
Brigitte Rinke
Telefon: +41 79 360 10 29