Eltern mit Besuchsrechten
Besondere Wohn- und Lebensumstände können eine Anpassung der berücksichtigten Wohnkosten rechtfertigen.
Eltern darf das Besuchsrecht nicht aufgrund der Wohnverhältnisse verwehrt werden. Für Kinder, die tageweise im elterlichen Haushalt übernachten, sind diejenigen Wohnkosten anzurechnen, die den Kindern das Schlafen in einem eigenen Zimmer ermöglichen.
Wenn beispielsweise eine alleinerziehende Person für den Besuch eines Kindes eine Wohnung anmieten muss, die den geltenden Mietzinsgrenzwert für einen Einpersonenhaushalt übersteigt, können die effektiven, bis zum nächsthöheren Mietzinsgrenzwert anfallenden Wohnkosten übernommen werden, sofern die Sozialbehörde diese Regelung so festlegt. Es gilt somit der Ansatz für einen 2-Personenhaushalt. Entscheidend ist, wie oft das Kind zu Besuch kommt; vgl. Kapitel Kind, das abwechselnd bei Mutter und Vater lebt.
Bei mehreren Kindern ist zu berücksichtigen, dass nicht jedes Kind ein eigenes Zimmer benötigt.
Unterstützten Personen kann das Merkblatt «Wohnen und Sozialhilfebezug» abgegeben werden.
Wohnungssuchende erhalten das Formular für den Nachweis der Wohnungssuchbemühungen.
Für den Bereich Wohnen und Wohnungssuche sind Textbausteine in einem separaten Kapitel abgelegt.
URLs
Erhält der besuchsberechtigte Elternteil mehr Geld, wenn die Kinder auf Besuch kommen?
Grundsatz: günstiges Wohnen
Wohnkosten für Eltern mit Besuchrechten
SKOS-RL, Kapitel C.4.2 Erläuterungen a
Wohnkosten für Eltern mit Besuchrechten