Früherfassung bei der IV

Wenn über längere Zeit Arbeitsunfähigkeitsatteste vorliegen, ist eine Anmeldung zur IV-Früherfassung zu prüfen. Sie soll einer raschen Verschlechterung des Gesundheitszustands vorbeugen und verhindern, dass Betroffene ganz oder teilweise aus dem Arbeitsprozess ausscheiden.

Die Anmeldung ist bei der IV-Stelle im jeweiligen Kanton einzureichen; vgl. Kapitel Abklärung und Eingliederung.

Anspruchsberechtigt

  • Personen, die seit mindestens 30 Tagen arbeitsunfähig sind oder

  • Personen, die innerhalb eines Jahres wiederholt gesundheitsbedingt vom Arbeitsplatz abwesend sind,

  • Minderjährige ab dem 14. Geburtstag sowie junge Erwachsene bis zum vollendeten 25. Lebensjahr, die von Invalidität bedroht sind und noch keine Erwerbstätigkeit ausgeübt haben,

  • arbeitsunfähige sowie von Arbeitsunfähigkeit bedrohte Personen.

Angebote

  • Beratung und Begleitung

  • Berufsberatung

  • Ausbildungskurse

  • Arbeitsvermittlung

  • Anpassung des Arbeitsplatzes

  • sozialberufliche Rehabilitation

  • Beschäftigungsmassnahmen