Früherfassung bei der IV
Wenn über längere Zeit Arbeitsunfähigkeitsatteste vorliegen, ist eine Anmeldung zur IV-Früherfassung zu prüfen. Sie soll einer raschen Verschlechterung des Gesundheitszustands vorbeugen und verhindern, dass Betroffene ganz oder teilweise aus dem Arbeitsprozess ausscheiden.
Die Anmeldung ist bei der IV-Stelle im jeweiligen Kanton einzureichen; vgl. Kapitel Abklärung und Eingliederung.
Anspruchsberechtigt
Personen, die seit mindestens 30 Tagen arbeitsunfähig sind oder
Personen, die innerhalb eines Jahres wiederholt gesundheitsbedingt vom Arbeitsplatz abwesend sind,
Minderjährige ab dem 14. Geburtstag sowie junge Erwachsene bis zum vollendeten 25. Lebensjahr, die von Invalidität bedroht sind und noch keine Erwerbstätigkeit ausgeübt haben,
- arbeitsunfähige sowie von Arbeitsunfähigkeit bedrohte Personen.
Angebote
Beratung und Begleitung
Berufsberatung
Ausbildungskurse
Arbeitsvermittlung
Anpassung des Arbeitsplatzes
sozialberufliche Rehabilitation
Beschäftigungsmassnahmen