Einnahmen, Abrechnung, Anrechnung

Alle verfügbaren Einnahmen werden an die Sozialhilfeleistungen angerechnet. Auf der Einnahmeseite sind auch Vermögen sowie finanzielle Ansprüche gegenüber Dritten zu berücksichtigen.

Wiederkehrende Einnahmen werden ins Bedarfsbudget aufgenommen. Einmalige oder unregelmässige Einnahmen werden berücksichtigt, sobald sie verfügbar sind.

Die SKOS erläutert in verschiedenen Kapiteln und ergänzenden Hilfen die Einnahmen und Anwendungen. 

In den folgenden Kapiteln werden häufige Einnahmen und Vorgehensweisen im Sozialhilfebezug erläutert.

  • Grundlagenpapier: Einheitliches massgebliches Einkommen

  • Praxishilfe: Wie werden zweckgebundene Schenkungen der Sozialhilfe behandelt?

  • Praxishilfe: Wie sind bargeldlose Zahlungseingänge anzurechnen?

  • Praxishilfe: Einnahmen aus Verkäufen über Onlinebörsen

  • Praxishilfe: Anrechnung von Einnahmen bei spät eintreffenden Lohnbelegen

  • Praxishilfe: Wie sind freiwillige Zuwendungen Dritter zu berücksichtigen?

  • Praxishilfe: Wie kann man das Stipendium bei der Kalkulation berücksichtigen?

  • Praxishilfe: Anrechnung von Kindesvermögen im Sozialhilfebudget der Eltern

  • Praxishilfe: Anrechnung zu hoher Wohnkosten bei hängigem IV-Verfahren

  • Praxishilfe: Lehrabschluss nicht bestanden: Müssen die Eltern weiter unterstützen?

  • Praxishilfe: Wie wird eine rückerstattete Mietkaution angerechnet?

  • Praxishilfe: Ferienerwerb des Kindes: Wie viel wird der Unterstützung angerechnet?

  • Praxishilfe: Müssen Zuwendungen für Ferien im Budget angerechnet werden?

  • Praxishilfe: Muss sich ein Rekrut an den Haushaltskosten beteiligen?

  • Praxishilfe: Muss eine Schuldneranweisung akzeptiert werden?

  • Praxishilfe: Wie wird der Lehrlingslohn im Budget der Mutter angerechnet?