Koordinationsformulare
Mit einem Koordinationsformular wird die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Personen und Fachstellen geregelt.
Mittels Formular werden Informationsaustausch, Zuständigkeiten, Rahmenbedingungen und gegebenenfalls Aufgaben der involvierten Fachstellen geregelt und die zuständigen Personen bezeichnet.
Unterstützte Personen erklären ihr Einverständnis zur Koordination und Kooperation und und entbinden die beteiligten Fachstellen gegenseitig von der Schweigepflicht.
Im Sozialhilfebezug werden Koordinationsformulare insbesondere zur Vorbereitung und Durchführung von Abklärungen, Integrationsmassnahmen sowie für die Stellensuche eingesetzt.
Im Kanton Zürich wird beispielsweise ein Koordinationsformular für die Zusammenarbeit zwischen dem zuständigen Sozialhilfeorgan und dem Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) verwendet.