Erteilen von Auflagen

Vor der Anordnung einer Auflage müssen verschiedene Faktoren berücksichtigt werden.

Voraussetzungen

  • Die Auflage stützt sich auf eine Rechtsgrundlage,

  • ist im Einzelfall konkretisiert,

  • dient der Zielerreichung und

  • ist umsetzbar.

  • Das Vorgehen ist angemessen und verhältnismässig.

  • Das rechtliche Gehör wurde gewährt.

  • Die Auflage ist verbindlich angeordnet.

Für die Erfüllung von Auflagen stellen Sozialhilfeorgane geeignete berufliche und soziale Angebote bereit, die es der betroffenen Person ermöglichen, die festgelegten Ziele zu erreichen.

Nach SKOS-RL gelten Angebote als geeignet, wenn sie den beruflichen Voraussetzungen, dem Alter, dem Gesundheitszustand, den persönlichen Verhältnissen und den Fähigkeiten der Person entsprechen. 

Ergänzungen

Ergänzungen

Der Begriff der «persönlichen Verhältnisse» bedeutet, dass zu prüfen ist, ob eine Auflage für die betroffene Person zumutbar ist. Beispielsweise ist bei einer Auflage zur Teilnahme an einer Arbeitsmassnahme zu berücksichtigen, ob die Person aufgrund der Wegstrecke in der Lage ist, pünktlich beim Integrationsanbieter zu erscheinen. Kann eine alleinerziehende Person beispielsweise ihr Kind vor Einsatzbeginn nicht rechtzeitig in der Kita unterbringen, ist die Teilnahme an der Integrationsmassnahme nicht an ihre persönlichen Verhältnisse angepasst.