Einzelperson ab ihrem 25. Geburtstag in einer Wohnung

Für eine Einzelperson ab ihrem 25. Geburtstag in einer eigenen Wohnung gilt der Grundbedarf für den Lebensunterhalt (GBL) für einen Einpersonenhaushalt nach Kapitel C.3.1 Abs. 2 Skos (Grundbedarf im Allgemeinen).

Personengruppe Berechnung

Einzelperson über 25 Jahre 

  • Ansatz Einpersonenhaushalt

Unterstützten Personen kann das Merkblatt «Grundbedarf (GBL) Sozialhilfebezug» abgegeben werden. Für den Bereich Grundbedarf sind Textbausteine in einem separaten Kapitel abgelegt.