Einzelperson ab ihrem 25. Geburtstag in einer Wohnung

Für eine Einzelperson ab ihrem 25. Geburtstag in einer eigenen Wohnung gilt der Grundbedarf für den Lebensunterhalt (GBL) mit dem Ansatz für einen Einpersonenhaushalt.

Unterstützten Personen kann das Merkblatt «Grundbedarf (GBL) Sozialhilfebezug» abgegeben werden. 

Für den Bereich Grundbedarf sind Textbausteine in einem separaten Kapitel abgelegt.

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SKOS-RL, Kapitel C.3.1

Grundbedarf im Allgemeinen