Einzelperson ab ihrem 25. Geburtstag in einer Wohnung
Für eine Einzelperson ab ihrem 25. Geburtstag in einer eigenen Wohnung gilt der Grundbedarf für den Lebensunterhalt (GBL) für einen Einpersonenhaushalt nach Kapitel C.3.1 Abs. 2 Skos (Grundbedarf im Allgemeinen).
| Personengruppe | Berechnung |
|---|---|
Einzelperson über 25 Jahre |
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Unterstützten Personen kann das Merkblatt «Grundbedarf (GBL) Sozialhilfebezug» abgegeben werden. Für den Bereich Grundbedarf sind Textbausteine in einem separaten Kapitel abgelegt.