Hilfsmittel der AHV
Altersrentnerinnen und -rentner mit Behinderung haben Anspruch auf Hilfsmittel. Die AHV übernimmt einen Teil der Kosten für Hilfsmittel, die von Spitex oder Institutionen wie Pro Senectute oder dem Schweizerischen Roten Kreuz (SRK) bereitgestellt werden. Die Abgabe erfolgt entweder als Kostenvergütung oder als Sachleistung.
Werden die Kosten nicht oder nur teilweise vergütet, kann eine Kostenübernahme im Bereich der situationsbedingten Leistungen (SIL) geprüft werden; vgl. Kapitel Hilfsmittel.
Hilfsmittel der AHV
Perücken
orthopädische Mass- und Serienschuhe
Sprechhilfegeräte nach Kehlkopfoperationen
Fernrohr-/Lupenbrillen
Rollstühle ohne Motor
Leistungen für die Alterspflege, z.B. Spitex, Pro Senectute, SRK