Hilfsmittel der AHV
Altersrentnerinnen und -rentner mit Behinderung haben Anspruch auf Hilfsmittel. Die AHV übernimmt einen Teil der Kosten für Hilfsmittel, die von Spitex oder Institutionen wie Pro Senectute oder dem Schweizerischen Roten Kreuz (SRK) bereitgestellt werden. Die Abgabe erfolgt entweder als Kostenvergütung oder als Sachleistung.
Abgabe oder Kostenvergütung für
Perücken
orthopädische Mass- und Serienschuhe
Sprechhilfegeräte nach Kehlkopfoperationen
Hörgeräte
Fernrohr-/Lupenbrillen
Rollstühle ohne Motor
Leistungen für die Alterspflege, z.B. Spitex, Pro Senectute, SRK