Hilfsmittel der AHV

Altersrentnerinnen und -rentner mit Behinderung haben Anspruch auf Hilfsmittel. Die AHV übernimmt einen Teil der Kosten für Hilfsmittel, die von Spitex oder Institutionen wie Pro Senectute oder dem Schweizerischen Roten Kreuz (SRK) bereitgestellt werden. Die Abgabe erfolgt entweder als Kostenvergütung oder als Sachleistung.

Abgabe oder Kostenvergütung für 

  • Perücken

  • orthopädische Mass- und Serienschuhe 

  • Sprechhilfegeräte nach Kehlkopfoperationen

  • Hörgeräte

  • Fernrohr-/Lupenbrillen

  • Rollstühle ohne Motor

  • Leistungen für die Alterspflege, z.B. Spitex, Pro Senectute, SRK