Umfang und Dauer einer Leistungskürzung
In Bezug auf Dauer und Umfang einer Kürzung enthalten die SKOS-RL folgende Vorgaben:
Umfang und Dauer einer Kürzung
GBL: 5 bis 30 Prozent
Bis 20 Prozent bei einmaligen und leichten Vergehen; Dauer bis zu 12 Monate
Ab 20 Prozent bei wiederholten und schwerwiegenden Vergehen; Dauer bis zu 6 Monate
SIL gemäss kommunalen Richtlinien
Erstmalige Sanktion: Bei Erfüllung der Pflichten Aufhebung der Sanktion
Wiederholte Sanktion: Bei Erfüllung der Pflichten Weiterführung bis zum Fristablauf, Verlängerung möglich
Der Entscheid über den Umfang der Kürzung soll berücksichtigen, dass grundsätzlich zuerst eine weniger einschneidende Sanktion erfolgen soll, also eine Sanktion unter 20 Prozent.
Fallen Sanktionen an und sind Sozialhilfeleistungen zurückzuerstatten, dürfen Sanktion und Rückerstattung/Verrechnung zusammen den GBL insgesamt nicht um mehr als 30 Prozent reduzieren.
Ergänzungen
Sanktionen dürfen die Ziele der Sozialhilfe nicht gefährden; dies ist insbesondere bei Wegfall fördernder SIL infolge einer Sanktion zu beachten.
Es ist ist sicherzustellen, dass die unterstützte Person bei Korrektur ihres Fehlverhaltens wieder in den ordnungsgemässen Zustand zurückkehrt; Sanktionen sind daher zeitlich zu befristen.
Bei Unterstützungseinheiten mit mehreren Personen sind die Auswirkungen der Kürzung auf alle Mitglieder zu berücksichtigen. Gemäss Art. 11 BV (Schutz von Kindern und Jugendlichen) haben diese Anspruch auf besonderen Schutz ihrer Unversehrtheit sowie auf Förderung und Entwicklung. Die SKOS empfehlen daher, den GBL-Bedarf von Kindern und Jugendlichen bei Kürzungen grundsätzlich auszunehmen. Ausgenommen sind Sanktionen gegen Minderjährige; vgl. Kapitel Auflagen für Minderjährige.
Bei Personen, die nach Kapitel F.2 Erläuterungen c SKOS (Sanktionen bei reduziertem Grundbedarf) keinen vollen GBL erhalten, sind Umfang und Dauer der Sanktion an die individuelle Situation anzupassen.
URLs
Arbeitsinstrumente der Sozialhilfe
Berufliche Integration von Minderjährigen – Auflagen und Sanktionen
Rückerstattung verlangen und gleichzeitig kürzen: Geht das?
Sanktionen: Verfahren, Dauer, Verhältnismässigkeit
Wohnkosten und Sanktionen bei jungen Erwachsenen
Sanktionen
Ablehnung und Einstellung von Leistungen