Stabiles Konkubinat
Im stabilen (= gefestigten) Konkubinat wird der Grundbedarf für den Lebensunterhalt (GBL) von der Anzahl Personen im Haushalt abhängig gemacht, also anteilig auf Anzahl Personen im Haushalt berechnet.
Ein Konkubinat gilt als stabil, wenn die Partner seit mindestens zwei Jahren in einer Beziehung zusammenleben oder wenn sie weniger als zwei Jahre zusammenleben aber ein gemeinsames Kind haben; vgl. Kapitel Konkubinatsbeitrag.
Unterstützten Personen kann das Merkblatt «Grundbedarf (GBL) Sozialhilfebezug» abgegeben werden. Für den Bereich Grundbedarf sind Textbausteine in einem separaten Kapitel abgelegt.
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SKOS-RL, Kapitel C.2 Erläuterungen b
Unterstützungseinheit
Grundbedarf im Allgemeinen
Konkubinatsbeitrag