Intensivzuschlag IV

Anspruch auf einen Intensivzuschlag haben Minderjährige, die während mindestens 4 Stunden pro Tag Pflege benötigen. Erwachsene können einen Assistenzbeitrag beantragen.

Die Leistung wird zusätzlich zu einer Hilflosenentschädigung (IV-HILO) mit dem Formular für die HILO beantragt. Bei der Bemessung wird, analog der IV-HILO zwischen leichten, mittleren oder schweren Graden unterschieden.

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