Assistenzbeitrag IV

Anspruch auf einen Assistenzbeitrag haben Erwachsene mit einer Hilflosenentschädigung (IV-HILO), die regelmässige Hilfe benötigen und weiterhin zu Hause leben möchten. Ihnen kann ein Assistenzbeitrag für ein selbstbestimmtes und eigenverantwortliches Leben gewährt werden. Minderjährige können einen Intensivzuschlag beantragen.

Für den Assistenzbeitrag gilt das gleiche Vorgehen wie bei der HILO.

Anspruchberechtigt sind

  • Volljährige, die eine HILO beziehen und zu Hause leben und

  • Minderjährige, die

    • regelmässig eine obligatorische Schule, eine Berufsbildung oder eine andere Ausbildung auf Sekundarstufe II besuchen,

    • mindestens 10 Stunden pro Woche erwerbstätig sind oder

    • einen Intensivzuschlag für einen Pflege- oder Überwachungsbedarf von mindestens 6 Stunden pro Tag erhalten.

Auch Versicherte, die in einem Heim wohnen, aber den Austritt planen, können einen Antrag stellen.