IK Individuelles Konto

Der IK-Auszug (individuelles Konto) bildet die Grundlage für die Berechnung der AHV- und IV-Renten. Er fasst die AHV-pflichtigen Einkommen zusammen und weist die Beitragsjahre aus.

Er dient dazu, die Vollständigkeit der Beitragsjahre zu prüfen und einen Rückstand mit Nichterwerbstätigenbeiträgen aufzuholen.

Im Sozialhilfebereich ermöglicht er zudem, frühere Arbeitgeber sowie bezogene Versicherungsleistungen nachzuvollziehen. Auch ist erkennbar, ob bei Scheidung ein Splitting des Einkommens vollzogen ist. 

Die Datenbekanntgabe erfolgt auf schriftliches, begründetes Gesuch gemäss Art. 50a Abs. 1 lit. e AHVG (Datenbekanntgabe). 

Bei der Prüfung eines IK-Auszugs sind verschiedene Fragen zu klären: