Wohnen

Sozialhilfeorgane befassen sich häufig mit mietrechtlichen Fragen, insbesondere bei Zu- oder Wegzug in eine Wohngemeinde sowie bei drohenden Kündigungen unterstützter Personen.

In der Sozialhilfepraxis sind insbesondere folgende Bestimmungen des Obligationenrechts zum Wohnrecht relevant:

Artikel Bezeichnung
257c

Frist einer Mietzinszahlung

257d 

Verfahren bei Zahlungsrückstand

257e 

Mietzinsdepot

262 

Untermiete

264 

Vorzeitige Rückgabe der Sache

266 ff. 

Kündigunsfristen und -termine, Formen der Kündigung, Zustellung einer Kündigung

Das Thema Wohnen ist ausführlich an anderer Stelle erklärt.