Wohnen
Sozialhilfeorgane befassen sich häufig mit mietrechtlichen Fragen, insbesondere bei Zu- oder Wegzug in eine Wohngemeinde sowie bei drohenden Kündigungen unterstützter Personen.
In der Sozialhilfepraxis sind insbesondere folgende Bestimmungen des Obligationenrechts zum Wohnrecht relevant:
| Artikel | Bezeichnung |
|---|---|
| 257c | Frist einer Mietzinszahlung |
| 257d | Verfahren bei Zahlungsrückstand |
| 257e | |
| 262 | Untermiete |
| 264 | |
| 266 ff. | Kündigunsfristen und -termine, Formen der Kündigung, Zustellung einer Kündigung |
Das Thema Wohnen ist ausführlich an anderer Stelle erklärt.
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