Widerruf

Ein Widerruf ist die Aufhebung einer Aussage, Berechtigung oder Entscheidung. 

In der Sozialhilfe erfolgt ein Widerruf unter anderem dann, wenn für mehrere Monate eine Kostengutsprache erteilt wurde, die unterstützte Person jedoch vor Ablauf der Gültigkeit den Wohnort wechselt. Damit entfällt die Grundlage der Kostengutsprache. Ist in der Verfügung nicht festgehalten, dass die Kostengutsprache mit dem Ende der Sozialhilfeunterstützung erlischt, muss sie widerrufen werden. 

Ein Wiederruf kommt auch zur Anwendung, wenn Rechtsgrundlagen ändern oder eine neue Ausgangslage vorliegt, wodurch die Entscheidung nicht mehr wirksam ist.

  • Die Sachlage hat sich geändert; der Grund fällt weg.
  • Neue Informationen tauchen auch.
  • Die Verfügung ist rechtswidrig.
  • Gesetzliche Voraussetzungen sind nicht mehr erfüllt.

Ein Widerruf eines vorgelagerten Entscheids über die Beschwerdefrist hinaus kann von unterstützten Personen aber nicht verlangt werden, wenn sie erst nachträglich Beweisdokumente vorlegen, obwohl sie innert Frist dazu in der Lage gewesen wären. In einem solchen Fall wird der erweiterte Sachverhalt ab Kenntnisnahme beurteilt und nicht für die Vergangenheit.