Sozialhilfeschulung
Angebot
Die Sozialhilfeschulung richtet sich an Mitarbeitende eines Sozialen Dienstes und einer kommunalen Sozialbehörde, die sich in das umfassende Aufgabengebiet der Sozialhilfe einarbeiten oder ihre Praxiserfahrung vertiefen, erweitern und festigen wollen.
Das Lehrmittel «Sozialhilfe – Lehrbuch für die deutschsprachige Schweiz» wird in der Schulung eingesetzt. Schwerpunkte sind die Themen Rechtsgrundlagen, Prinzipien, Organisation, Verfahren und Rechtspflege, Rechte und Pflichten, finanzielle Ansprüche gegenüber Dritten, Leistungen und Bemessung, die Sozialhilfe im System der sozialen Sicherheit sowie die Auseinandersetzung mit den Richtlinien am Wohnort.
Methode
Die Sozialhilfeschulung ist praxis- und erkenntnisorientiert aufgebaut. Die Schwerpunkte dieser Methode sind die Anwendung, Vertiefung und Reflexion. Mit Praxisbeispielen, Übungen und Berechnungen findet eine enge Auseinandersetzung mit den Inhalten statt. Erfahrungsbasierte Lern- und Fallbeispiele der Teilnehmenden werden bearbeitet.
Ziel
Die Teilnehmenden sind befähigt, ihre Aufgaben in einer Sozialhilfe selbständig umzusetzen. Ihr Handeln stimmt mit den geltenden Rechtsgrundlagen, Abläufen und Kompetenzen überein.
Durchführung und Umfang
Die Schulung findet im Umfang von 12 Stunden am Ort der Sozialhilfeeinrichtung statt. Es ist möglich, die Stunden auf drei Tage aufzuteilen.
Die maximale Anzahl der Teilnehmenden ist auf 8 Personen festgelegt, damit die Methode umsetzbar ist. Die Durchführung mit grösseren Gruppen ist möglich, Die Methode wird der Gruppengrösse angepasst.
Kosten
In den Kosten sind Sozialhilfelehrbuch, Schulungsmaterial, Vorbereitung und Nachbearbeitung sowie Spesen berücksichtigt. Die MwSt. wird zusätzlich in Rechnung gestellt. Die Kosten sind
1'800 Franken bis und mit 2 angemeldeten Personen im Kanton Zürich,
2'100 Franken bis und mit 2 angemeldeten Personen in einem anderen Kanton,
für jede weitere Person 300 Franken im Kanton Zürich, 350 Franken in einem anderen Kanton.
Vereinbarung über Auftrag und Bedingungen
Die Zusammenarbeit wird mit einem Dienstleistungsvertrag geregelt. Bestandteile des Vertrags sind auch die Verschwiegenheit und der Datenschutz.
Kontakt
Brigitte Rinke
Telefon: +41 79 360 10 29