Vorbereitung eines Entscheids auf Eintreten
Über die Aufnahme in Sozialhilfeunterstützung entscheidet das weisungsbefugte Sozialhilfeorgan.
Es legt u.a. fest, welche Unterlagen einem Antrag auf Eintreten beizulegen sind. Auch regelt es, ob und wie lange die fallführende Person vor Entscheidung auf Eintreten die wirtschaftliche Hilfe ausrichten kann; vgl. Kapitel Auszahlungskompetenz bei [= (Wieder-)Aufnahme].
Weitere Vorbereitungen für verschiedene Entscheidarten sind im Kapitel Verfügung und Vorbereitung in den beigelegten Handbuchvorlagen/Richtlinien abgelegt.