Familienähnliche Wohn- und Lebensgemeinschaft
Bei Eltern mit volljährigen Kindern, Konkubinatspaaren, Freunden und Freundinnen, Kollegen und Kolleginnen, weiteren Verwandten, beispielsweise Grosseltern, werden die Wohnkosten von der Anzahl Personen im Haushalt abhängig gemacht (= anteilige Berechnung).
Unterstützten Personen kann das Merkblatt «Wohnen und Sozialhilfebezug» abgegeben werden.
Wohnungssuchende erhalten das Formular für den Nachweis der Wohnungssuchbemühungen.
Für den Bereich Wohnen und Wohnungssuche sind Textbausteine in einem separaten Kapitel abgelegt.
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