Liqiudierbares Vermögen
Verfügen unterstützte Personen über liquidierbares Vermögen, etwa Grundeigentum oder ein Motorfahrzeug, prüft das zuständige Sozialhilfeorgan, ob diese Vermögenswerte zu veräussern sind und der Erlös zur Finanzierung des Lebensunterhalts eingesetzt werden muss; vgl. Kapitel Vorgehen bei Fahrzeug mit Vermögenswert und Verkauf eines Motorfahrzeugs.
Besteht ein noch nicht geteilter Erbanspruch, sind die Gründe für die ausstehende Teilung abzuklären.
Bei der Prüfung der Verwertungspflicht von Vermögen sind verschiedene Faktoren zu berücksichtigen, die in den folgenden Kapiteln erläutert werden.
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