Art. 164 ZGB Beitrag zur freien Verfügung
Ehegatten, die den Haushalt führen und sich um die Kinder kümmern, haben Anspruch auf einen frei verfügbaren Geldbetrag.
► Art. 164 ZGB Betrag zur freien Verfügung
Der Ehegatte, der den Haushalt besorgt, die Kinder betreut oder dem andern im Beruf oder Gewerbe hilft, hat Anspruch darauf, dass der andere ihm regelmässig einen angemessenen Betrag zur freien Verfügung ausrichtet.
Bei der Festsetzung des Betrages sind eigene Einkünfte des berechtigten Ehegatten und eine verantwortungsbewusste Vorsorge für Familie, Beruf oder Gewerbe zu berücksichtigen.
Ein Ehegatte, der den Haushalt führt und die Kinder betreut, hat Anspruch auf einen freien Beitrag des erwerbstätigen Ehegatten.
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