Einnahmen von Minderjährigen
Für Minderjährige mit Lohneinnahmen, die zusammen mit ihren Eltern oder einem Elternteil Sozialhilfe beziehen, ist ein eigenes Bedarfsbudget zu erstellen. Ihre Einnahmen dürfen nur bis zur Höhe ihres eigenen Bedarfs angerechnet werden.
Durch die getrennte Berechnung des Bedarfsbudgets der jugendlichen Person und der übrigen unterstützten Familienmitglieder lässt sich feststellen, ob ihre Einnahmen ihr Anteil des individuellen Unterstützungsbedarfs übersteigen. Ist das der Fall, entfällt die ergänzende Sozialhilfe für sie.
Damit wird verhindert, dass Jugendliche mit ihren Einnahmen ihre Eltern oder mitunterstützte Geschwister mitfinanzieren.
Ergänzungen
Wird festgestellt, dass die Einnahmen den anteiligen Bedarf nicht übersteigen, ist ein getrenntes Budget dennoch empfehlenswert, wenn Sozialhilfeleistungen bis zum Eintreffen der Stipendien vorschussweise gewährt werden. Treffen die Stipendien später ein, kann die vorschussweise erbrachte Unterstützung getrennt von den übrigen Familienmitgliedern abgerechnet werden, ohne das gesamte Budget rückwirkend auf alle Personen der Unterstützungseinheit aufzuteilen.