Bezugsberechtigte, Leistungen (ELG)
Das Bundesgesetz über die Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (ELG) regelt die Ergänzungsleistungen zur Deckung des Existenzbedarfs sowie die Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten.
Bezugsberechtigt sind in der Regel Personen, deren Einkommen aus AHV- oder IV-Renten den Existenzbedarf nicht deckt.