Schadensersatzansprüche

Unter Schadensersatz, auch als Schadenersatz, Entschädigung oder Wiedergutmachung bezeichnet, wird der Ausgleich eines Schadens definiert. Diejenige Person, die einen Schaden gegenüber einer anderen Person verursacht, hat der anderen Person den Schaden zu ersetzen. 

Schadensersatzansprüche werden nicht an die Sozialhilfeleistungen angerechnet, soweit sie für die Behebung des Schadens nachweislich verwendet werden. Überschüsse werden als Einnahmen an die Sozialhilfeleistungen angerechnet.