Fördernde Massnahmen
Mit fördernden Massnahmen werden unterstützte Personen befähigt, ihre belastende Lebenssituation zu verbessern oder zu überwinden.
Im Rahmen der persönlichen Hilfe wird gemeinsam mit der betroffenen Person eine Zielvereinbarung erarbeitet, in der die unterstützenden Massnahmen festgelegt werden.
Ziele, die für den Bezug wirtschaftlicher Hilfe zu erfüllen sind, werden per Entscheid (Verfügung/Beschluss) angeordnet. Dazu zählen insbesondere individuelle Auflagen. Auch sie gehören zu den fördernde Massnahmen, dienen aber auch der Kontrolle, Sicherung und Strukturierung eines Sozialhilfefalls.
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