Massnahmen bei Aussteuerung
Ausgesteuerte Personen können unter bestimmten Voraussetzungen dennoch Integrationsmassnahmen oder weitere Unterstützung erhalten. Diese Angebote sind ab Artikel 59d AVIG geregelt.
Nicht alle Personengruppen in der Schweiz erhalten alle Angebote. Für manche wird mindestens der Aufenthalt B vorausgesetzt.
Das RAV klärt Massnahmen ab.
Massnahmen
Bewerbungskurs
Personengruppen
Personen bis 50 Jahren
Personen ab 50 Jahren
Personen ab 60 Jahren
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