Berechnung GBL nach Wohn- und Lebensform
Bei der Bemessung des Grundbedarfs für den Lebensunterhalt (GBL) ist zum einen die Anzahl Personen in einem Haushalt entscheidend, bei jungen erwachsenen Personen auch ihr Alter, sowie die Lebens- und Wohnform unterstützter Personen. Der GBL wird in der Regel pauschaliert ausbezahlt; vgl. Kapitel Ansätze und Pauschalen GBL.
Nach Kapitel C.2 Erläuterungen b Skos (Anspruchsvoraussetzungen) können für zusammenlebende Personen getrennte Unterstützungsdossiers geführt werden, wenn sie unterschiedliche GBL-Ansätze erhalten, beispielsweise, wenn in einem 2-Personenhaushalt die eine Person nach den Ansätzen der öffentlichen Sozialhilfe und die andere nach Asylverordnung unterstützt ist.
Die einzelnen Pauschalen sind in den folgenden Kapiteln näher erklärt.
Unterstützten Personen kann das Merkblatt «Grundbedarf (GBL) Sozialhilfebezug» abgegeben werden. Für den Bereich Grundbedarf sind Textbausteine in einem separaten Kapitel abgelegt.