Auflagen bei Veräusserung von Vermögenswerten

Die Auflagen zu Veräusserung von Vermögenswerten sind in dieser Handlungshilfe allgemein erklärt. Das Vorgehen ist in den Kapiteln Freibeträge bei liquidierten Vermögen, Rückerstattung aufgrund liquidierter Vermögenswerte und Liquidierbares Vermögen näher erklärt.

Hat eine unterstützte Person Vermögenswerte, kann sie zum Verkauf der Wertsachen aufgefordert werden. Bis zur Veräusserung wird die wirtschaftliche Hilfe überbrückend respektive vorschussweise erbracht. Mit dem Verkaufserlös ist die erhaltene wirtschaftliche Hilfe zurückzubezahlen und der Lebensunterhalt solange als möglich selbständig zu finanzieren.

Bevor eine Auflage zur Veräusserung von Vermögenswerten erteilt wird, ist abzuklären, ob es sich um einen Gegenstand handelt, der unter den Vermögensbegriff fällt, wie hoch der Erlös aus einer Wertsache ist und in welcher Frist er veräussert werden kann. Es ist sicherzustellen, dass eine Wertsache nicht unter ihrem Wert verkauft oder gar verschenkt wird.

Am Beispiel eines Motorfahrzeugs kann der Vermögenswert mit Hilfe einer Verkehrswertschätzung ermittelt und die Frist für den Verkauf aufgrund der Nachfrage festgelegt werden. Bei anderen Vermögenswerten, beispielsweise Bilder, Schmuck und Immobilien, kann zunächst die Auflage für ein Gutachten bei einer unabhängigen und sachverständigen Organisation eingefordert werden. Handelt es sich um eine versicherte Wertsache, müssen die betroffenen Personen die Versicherungsdokumente vorlegen.

Vor Erteilung einer Auflage auf Veräusserung eines Vermögenswerts sind u.a. folgende Faktoren zu klären:

  • Dauer der Sozialhilfeunterstützung

  • Nutzen der Wertsache 

  • Marktwert und Nachfrage

Personen, die sich durch Veräusserung von Vermögenswerten ihren Lebensunterhalt wieder selbständig bestreiten, sind zur Rückerstattung der vorschussweise erbrachten wirtschaftlichen Hilfe verpflichtet. 

Ergänzungen

Ergänzungen

Nicht immer werden Vermögenswerte von den betroffenen Personen vollständig offengelegt. In den Policen von Haushaltversicherungen sind versicherte Wertgegenstände (z.B. Schmuck, Uhren, E-Bikes, Drohnen oder Modellflugzeuge) zu erkennen. Die Bankkontoauszüge sind nach bezahlter Jahresgebühr für einem Bankschliessfach oder für weiter Versicherungen zu überprüfen.

Manchmal kommt es vor, dass eine Person mitteilt, nur für wenige Monate die wirtschaftliche Hilfe beanspruchen zu wollen, weil sie beispielsweise eine Arbeitsstelle in Aussicht hat oder wegzieht. Sie beantragt der Verzicht auf die Auflage mit dem Hinweis, dass die Auflage in der prognostizierten Frist bis zur Aufnahme der Erwerbsarbeit nicht umsetzbar ist. Die Auflage zur Veräusserung der Vermögenswerte ist dennoch vorzunehmen. Die Frist kann so angelegt werden, dass eine Veräusserung nicht in Kraft tritt, wenn sich die Person innert kurzer Zeit wirtschaftlich verselbständigt. Bleibt sie jedoch länger in Unterstützung, ist die Auflage wirksam. 

Die Sozialbehörde regelt in ihrem Handbuch die Einzelheiten. Gelten übergeordnete Regelungen, kann sie mit einem Handbucheintrag darauf hinweisen.