Verfügung auf Nichteintreten
Nichteintreten bedeutet, dass auf das Gesuch mangels Nachweises der Bedürftigkeit nicht eingetreten wird.
Wenn eine antragstellende Person die zur Abklärung ihrer Bedürftigkeit erforderlichen Unterlagen nicht einreicht, wird eine Nichteintretensverfügung erlassen.
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Arbeitsinstrumente der Sozialhilfe
Dürfen Sozialhilfeorgane mündliche Entscheide fällen?
Ablehnung und Einstellung von Leistungen
SKOS-RL, Kapitel F.3 Erläuterungen a
Ablehnung von Leistungen