13. Monatslohn
Der 13. Monatslohn ist ein Lohnbestandteil, der als Einkommen nach vollumfänglich auf die Sozialhilfeleistung angerechnet wird, sobald er verfügbar ist.
Die kommunalen Sozialbehörden legen das Verfahren fest und beziehen sich in ihren Richtlinien auf übergeordnete Vorschriften. So war es beispielsweise in einer Gemeinde bis vor einigen Jahren möglich, während des laufenden Sozialhilfebezugs einen Anteil des 13. Monatslohns zur freien Verfügung zu beantragen, sofern die antragstellende Person ihren Pflichten nachgekommen ist.