Verfügung auf Weiterführung
Einige Sozialbehörden verlangen in regelmässigen Abständen eine Berichterstattung über den Fallverlauf. Sie begrenzen den Anspruch auf wirtschaftliche Hilfe daher auf eine bestimmte Dauer und erwarten, dass vor Ablauf dieser Frist der weitere Bedarf abgeklärt wird.
In einigen Kantonen ist die regelmässige Überprüfung der Sozialhilfefälle gesetzlich vorgeschrieben; beispielsweise im Kanton Zürich; vgl. Kapitel Prüfung einer Weiterführung.
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