Sozialleistungen

Sozialleistungen ist der Überbegriff für alle Leistungen, auf die eine Person einen Rechtsanspruch hat. Dies können Sozialversicherungsleistungen, Unterhaltsleistungen, Stipendien und weitere Hilfeleistungen betreffen. 

Sozialleistungen sind nach Art. 3 Abs. 2 lit. a ZUG (Unterstützungen) keine Sozialhilfeleistungen.

Unterstützte Personen, die auf Sozialleistungen warten, erhalten die Sozialhilfeleistungen vorschussweise ausbezahlt. 

Unterstützte Personen, die sich an einer Integrationsmassnahme teilnehmen, wofür Sozialversicherungsabgaben zu bezahlen sind, werden die notwendigen Versicherungsprämien bezahlt; vgl. Kapitel Unfallversicherungsschutz bei nicht entlöhnter Arbeit. Die Versicherungsprämie ist mit separatem Buchungscode zu verbuchen, weil sie getrennt von den Sozialhilfeausgaben auszuweisen ist.

Die SKOS erklärt in einer Praxishilfe die Unfallversicherung und die Versicherungspflicht bei nicht entlöhnter Arbeit.