Sozialleistungen
Sozialleistungen sind der Oberbegriff für alle Leistungen, auf die eine Person einen Rechtsanspruch hat. Dazu gehören z.B. Sozialversicherungsleistungen, Unterhaltsleistungen und Stipendien.
Gemäss Art. 3 Abs. 2 lit. a ZUG (Unterstützungen) gelten Sozialleistungen nicht als Sozialhilfeleistungen. Personen, die auf Sozialleistungen warten, erhalten Sozialhilfeleistungen vorschussweise ausbezahlt.
Ergänzungen
Nehmen unterstützte Personen an einer Integrationsmassnahme teil, für die Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten sind, werden die erforderlichen Versicherungsprämien übernommen; vgl. Kapitel Unfallversicherungsschutz bei nicht entlöhnter Arbeit. Die Prämien sind getrennt von den rückerstattungspflichtigen Leistungen zu verbuchen, weil sie nicht als Unterstützungen gelten.