Entbindung von der Schweigepflicht

Für den Informationsaustausch mit Dritten haben unterstütze Personen ihr Einverständnis zu erteilen. Eine Entbindung von der Schweigepflicht muss verschiedene Teile enthalten, damit sie wirksam ist.

Die Entbindung enthält die gleichen Bestandteile wie bei einer Vollmacht für Auskunft und Akteneinsicht, berechtgt aber nicht zum Austausch von Dokumenten.