Gebührenbefreiung Serafe
Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen (EL) können sich von der Radio- und TV-Gebühr befreien lassen. Der Antrag kann online oder per Post eingereicht werden an:
SERAFE AG
Schweizerische Erhebungsstelle für die Radio- und Fernsehabgabe
Postfach
8010 Zürich
Der EL-Verfügung ist dem Antrag beizulegen.