Vermögen, das unter den Vermögensbegriff fällt

Zu den Vermögenswerten gehören alle finanziellen Ressourcen, die eine Person besitzt und kontrollieren kann, respektive einen Nutzen daraus hat. 

Es sind dies beispielsweise Bargeld und Geld auf Konten, (Lotto-)Gewinne aus Kryptowährung, Wertpapiere, Wertgegenstände, Grundstücke und Liegenschaften, Leistungen, auf die eine Person einen Anspruch hat, z.B. Sozialleistungen und unverteilte Erbschaften. Unterstützte Personen, die Dritten Geld geliehen haben, besitzen ebenfalls Vermögenswerte, die sie in einer Notlage zurückfordern müssen.

Vermögen, das unter den Vermögensbegriff fällt, ist für den Lebensunterhalt zu verwenden.

Verfügbares Vermögen bei Aufnahme in Unterstützung wird an die Unterstützungsleistung angerechnet, soweit es die gelten Freibeträge bei Aufnahme in Unterstützung übersteigt.

Nicht liquide Vermögenswerte sind zu liquidieren; vgl. Kapitel Liquidierbares Vermögen.  Der Erlös ist ebenfalls für den Lebensunterhalt zu verwenden. 

In den SKOS-Richtlinien wird der Vermögensbegriff in Kapitel D.3.1 Abs. 1 und Erläuterungen a Skos erklärt. Auf Vermögen und vermögende Verhältnisse nimmt die SKOS in verschiedenen Kapiteln Bezug und bezeichnet sie auch als «günstigen Verhältnisse».