Gratifikationen, Prämien etc.
Gratifikationen, Prämien, (Einmal-)Zulagen, Zuschüsse, Provisionen, Umsatzbeteiligungen sowie weitere vom Arbeitgeber oder Auftraggeber ausbezahlte Leistungen gelten als Lohnbestandteile und im Zeitpunkt ihrer Verfügbarkeit vollumfänglich an die wirtschaftliche Hilfe anzurechnen.
Nicht als Lohnbestandteile geltende Zuschüsse.
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Einnahmen
SKOS-RL, Kapitel D.1 Erläuterungen a
Begriff der verfügbaren Einnahmen
SKOS-RL, Kapitel D.1. Erläuterungen d
Zeitpunkt und Umfang der Anrechnung und Auszahlung