Gratifikationen, Prämien etc.
Gratifikationen, Prämien, (Einmal-)Zulagen, Zuschüsse, Provisionen, Umsatzbeteiligungen sowie weitere vom Arbeitgeber oder Auftraggeber ausbezahlte Leistungen gelten als Lohnbestandteile und im Zeitpunkt ihrer Verfügbarkeit vollumfänglich an die wirtschaftliche Hilfe anzurechnen.
Nicht als Lohnbestandteile geltende Zuschüsse.