Gratifikationen, Prämien etc.

Gratifikationen, Prämien, (Einmal-)Zulagen, Zuschüsse, Provisionen, Umsatzbeteiligungen sowie weitere vom Arbeitgeber oder Auftraggeber ausbezahlte Leistungen gelten als Lohnbestandteile und im Zeitpunkt ihrer Verfügbarkeit vollumfänglich an die wirtschaftliche Hilfe anzurechnen.

Nicht als Lohnbestandteile geltende Zuschüsse.

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SKOS-RL, Kapitel D.1

Einnahmen

SKOS-RL, Kapitel D.1 Erläuterungen a

Begriff der verfügbaren Einnahmen

SKOS-RL, Kapitel D.1. Erläuterungen d 

Zeitpunkt und Umfang der Anrechnung und Auszahlung