Personen in einer Vollzugsmassnahme (Haft)

Die Aufwendungen für den Vollzug von Freiheitsstrafen und strafrechtlichen Massnahmen sind nach Art. 3 lit. d ZUG keine Unterstützungsleistungen; vgl. Kapitel Hilfe für Personen in Vollzugsmassnahmen (Haft).

Kosten, die für Personen in einer Einrichtung und mit eigener Wohnung anfallen sind zu vergüten, solange die Wohnkosten durch das Sozialhilfeorgan anerkannt sind.

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SKOS-Merkblatt

Schnittstelle Justizvollzug und Sozialhilfe