Personen in einer Vollzugsmassnahme (Haft)
Die Aufwendungen für den Vollzug von Freiheitsstrafen und strafrechtlichen Massnahmen sind nach Art. 3 lit. d ZUG keine Unterstützungsleistungen; vgl. Kapitel Hilfe für Personen in Vollzugsmassnahmen (Haft).
Kosten, die für Personen in einer Einrichtung und mit eigener Wohnung anfallen sind zu vergüten, solange die Wohnkosten durch das Sozialhilfeorgan anerkannt sind.
URL