Auslegung günstige Verhältnisse
Der Begriff «günstige Verhältnisse» bedeutet, dass eine Person über genügend finanzielle Mittel verfügt, um andere Familienmitglieder zu unterstützen. Es handelt sich um einen offenen Rechtsbegriff, der durch die Rechtsprechung der zuständigen Gerichte konkretisiert wird.
In Kapitel D.4.3 Erläuterungen c SKOS (Umfang und Bemessung der Pflicht zur Verwandtenunterstützung) ist erwähnt, dass gemäss Rechtsprechung des Bundesgerichts eine Person in günstigen Verhältnissen lebt, wenn ihr aufgrund der Einkommens- und Vermögenssituation eine wohlhabende Lebensführung möglich ist.
Die SKOS-RL legen Richtwerte fest. Verwandte, deren Einkommen und/oder Vermögen diese überschreiten, gelten in der Regel als Personen in «günstigen Verhältnissen».
Ob tatsächlich eine Unterstützungspflicht besteht, muss im Einzelfall anhand einer genauen Berechnung und im persönlichen Gespräch mit den Betroffenen geklärt werden.
URLs
Berechnung der Verwandtenunterstützung
Auswirkungen des revidierten Rechts zum Kindesunterhalt auf die Sozialhilfe, Seite 3
Verwandtenunterstützung