AsylG Asylgesetz

Für Asylsuchende gelten das Asylgesetz (AsylG), das sogenannte Dublin-Assoziierungsabkommen (= Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über die Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des zuständigen Staates für die Prüfung eines in einem Mitgliedstaat oder in der Schweiz gestellten Asylantrags [DAA]), die Asylverordnungen 1 (Verfahrensfragen) und 2 (Finanzierungsfragen) und das Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge. 

Für Asylsuchende gibt es kantonal ergänzende Regelungen. Im Kanton Basel-Landschaft wird beispielsweise darauf hingewiesen, dass diejenigen Regelungen des Sozialhilfegesetzes gelten, die nicht im Asylgesetz des Bundes und auch nicht in den Asylverordnungen des Bundes und des Kantons geregelt sind.