ATSG
Das Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) regelt die Grundsätze, Begriffe und Institutionen des Sozialversicherungsrechts und koordiniert dieses teilweise mit der Sozialhilfe. Es wird durch die Verordnung über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSV) ergänzt.