Ehepartner, getrennt wohnend

Manchmal leben antragstellende Personen nicht mit ihrem Ehepartner (oder Partner in eingetragener Partnerschaft) zusammen. 

Liegt keine Trennungsverfügung vor, sind nähere Abklärungen erforderlich. Insbesondere ist zu klären, ob eine Trennungsabsicht besteht und ob eine gegenseitige Unterstützung möglich ist.

Für die Abklärung kann der Fragebogen mit Antrag für Personen mit Ehepartner/in an einem anderen Wohnort in der Schweiz oder im Ausland abgegeben werden.

Vgl. Kapitel Art. 6 ZUG (Ehe und eingetragene Partnerschaften) und ZGB, Ehe und eingetragene Partnerschaften.