Verfahren
Mit Verfahren wird die Art und Weise einer Durchführung bezeichnet. Dies kann ein Vorgang einer Behörde oder eine Rechtshandlung sein.
Das öffentliche Verfahrensrecht konkretisiert die Verfahrensrechte auf Bundesebene.
Auf Bundesebene ist das Verwaltungsverfahren im Bundesgesetz über das Verwaltungsverfahren (VwVG) geregelt; vgl. Kapitel VwVG Verwaltungsverfahrensgesetz. Dieses Gesetz findet Anwendung bei Verfahren in Verwaltungssachen, die durch Verfügungen von Bundesverwaltungsbehörden in erster Instanz oder auf Beschwerde zu erledigen sind (Art. 1 Abs. 1 VwVG).
Auch das Bundesgesetz über das Bundesverwaltungsgericht (Verwaltungsgerichtsgesetz, VGG) und das Bundesgesetz über das Bundesgericht (Bundesgerichtsgesetz, BGG) kommt auf Bundesebene zur Anwendung.
Die in der Bundesverfassung statuierten Verfahrensgrundrechte sind Minimalgarantien.
Auf kantonaler Ebene wird das Verwaltungshandeln durch Verwaltungsrechtspflegegesetze der Kantone geregelt. Die Kantone legen das Verfahren bis und mit Erlass einer Verfügung und auch das Rechtsmittel- oder Beschwerdeverfahren fest. Die Verfahrensabläufe unterscheiden sich daher von Kanton zu Kanton. Es sind jedoch nur kantonale Bestimmungen zulässig, welche die bundesrechtlichen Minimalgarantien einhalten.
Mit Rechtspflege werden sämtliche wahrgenommenen Aufgaben und Angelegenheiten bei der Umsetzung der rechtlichen Normen von Behörden und Gerichte bezeichnet. Rechtspflege ist der geordnete Ablauf der Rechtsbeziehungen zwischen den betroffenen Personen und ausführenden Organen.
Als Verwaltungsverfahren wird ein Verfahren bezeichnet, das mit einer Verfügung abgeschlossen wird. Ist eine betroffene Person mit einer Entscheidung nicht einverstanden und gibt sie ihre Einwände ein, beginnt das Rechtspflegeverfahren.
Regelungen zu einem Verfahren
auf Bundesebene:
Bundesverfassung (BV)
- Bundesgesetz über das Verwaltungsverfahren (VwVG)
- Bundesgesetz über das Bundesverwaltungsgericht (VGG)
- Bundesgesetz über das Bundesgericht (BGG)
auf kantonaler Ebene:
Verwaltungsrechtspflegegesetze und Vollziehungsverordnungen
- Sozialhilfegesetze, Verordnungen, Richtlinien
Ablauf eines Verfahrens
Einleitung
Abklärung eines Sachverhalts
Feststellung
Entscheidung
- Eröffnung einer Entscheidung
Umsetzung; vgl. Kapitel Abschnitte eines Verfahrens