Unverteilte Erbschaften

Manchmal kommt es vor, dass Erbschaften nicht verteilt sind und die unterstützte und begünstigte Person mitteilt, das Erbe könne aufgrund von Erbstreitigkeiten oder weiteren laufenden Abklärungen nicht ausbezahlt werden. 

Betroffene Personen haben die Dokumente über den Nachlass und der aktuellen Situation vorzulegen. Denn es kommt vor, dass Begünstigte eine Erbauszahlung von sich aus verzögern oder ausschlagen, um eine Rückerstattungsverpflichtung von wirtschaftlicher Hilfe zu umgehen. 

Sozialhilfeorgane müssen prüfen, ob es sich tatsächlich um ein aktuell unlösbares oder unklares Rechtsverhältnis handelt. Ist das Erlangen einer Erbschaft möglich, sind unterstützte Personen aufzufordern, die Erbschaft im vollen Umfang zu verlangen. Das Prinzip der Subsidiarität verlangt, dass sie alle Eigenleistungen und Leistungen von Dritten für den Lebensunterhalt heranziehen sind.