Unverteilte Erbschaften

Manchmal sind Erbschaften noch nicht verteilt, und die unterstützte oder begünstigte Person gibt an, das Erbe könne wegen Erbstreitigkeiten oder laufender Abklärungen nicht ausbezahlt werden.

Betroffene Personen haben Unterlagen zum Nachlass und zur aktuellen Situation vorzulegen. Es kommt vor, dass Begünstigte eine Erbauszahlung verzögern oder ausschlagen, um eine Rückerstattungspflicht für wirtschaftliche Hilfe zu vermeiden.

Sozialhilfeorgane müssen prüfen, ob tatsächlich ein unlösbares oder unklar geregeltes Rechtsverhältnis vorliegt. Ist der Bezug einer Erbschaft möglich, sind unterstützte Personen aufzufordern, diese vollständig geltend zu machen. 

Das Subsidiaritätsprinzip verlangt, dass sämtliche Eigenmittel und Leistungen Dritter zur Sicherung des Lebensunterhalts einzusetzen sind.

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SKOS-RL, Kapitel D.3.1

Grundsätze und Freibeträge