RAV-Beratung

Das Staatssekretariat für Arbeit SECO regelt die Aufgaben der öffentlichen Arbeitsvermittlungszentren, die Kantone organisieren die Arbeitsvermittlung über die Regionalen Arbeitsvermittlungszentren RAV.

Die RAV unterstützen Stellensuchende bei der Wiedereingliederung, pflegen Kontakte zu Arbeitgebern und stellen Stellenangebote zur Verfügung, die auch über öffentliche Computer zugänglich sind.

Personen mit Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung können an arbeitsmarktlichen Massnahmen teilnehmen. In bestimmten Fällen sin auch Massnahmen bei Aussteuerung möglich.

Die RAV-Beratung steht allen vermittelbaren Personen offen. Deutschkenntnisse sowie die Fähigkeit, Beratung und Bewerbungsgespräche zu bewältigen, werden vorausgesetzt.

Die Anmeldung erfolgt beim RAV der Wohnregion. 

Anspruchsberechtigung

  • ganz oder teilweise arbeitslos

  • mindestens 20 % vermittelbar

Beratung

  • mit oder ohne Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung

Ziele

  • Fachkenntnisse verbessern

  • neue Techniken und Methoden erlernen

  • Kontakte zu Arbeitgebern knüpfen