(Anwalts-)Kosten für die Beurteilung einer Akte

Es gibt Anwaltschaften und Beratungsstellen, die vor Einleitung eines Verfahrens die Akten einsehen wollen und die Aussicht auf Erfolg eines Verfahrens beurteilen wollen. Dafür verlangen sie einen Kostenvorschuss. 

Liegt ein Antrag vor, ist er innert einer angemessenen Frist zu beurteilen. Es ist zu prüfen, ob das Verfahren den Zielen der Sozialhilfe dient und ob dafür eine Anwaltschaft beauftragt werden muss. Kann sich eine unterstützte Person selbst helfen, wird dies von ihr verlangt. Auch Gerichte können Kosten für eine unentgeltliche Prozessführung ablehnen, wenn es einer Person zuzumuten ist, in einem Verfahren selbständig zu bestehen. 

Es ist auch abzuklären, ob spezialisierte Beratungsstellen die Aktenprüfung mit weniger Kostenaufwand übernehmen können, beispielsweise die Procap, Pro Infirmis, Pro Juventute oder Pro Senectute, die auch bestimmte Dienstleistungen für Personen vor ihrem ordentlichen Rentenalter anbietet. Einige Krankenpflegeversicherungen bieten in ihren Zusatzversicherungen Rechtsberatungen an. Für Streitigkeiten können Ombudsstellen zugezogen werden, beispielsweise kantonale Stellen oder die Ombudsstelle für Krankenversicherungen.

Haben unterstützte Personen eine Rechtsschutzversicherung, können die Kosten für die Versicherung übernommen werden, solange die Versicherung die Beurteilung vornimmt oder ein Verfahren führt, das im Interesse der Sozialhilfeorgane ist.

Werden Anwaltskosten für die Beurteilung einer Aktenlage übernommen, gehören sie zu den situationsbedingten Leistungen nach Kapitel C.6.8 Abs. 1 Skos (Weitere SIL).

Auch das zuständige Sozialhilfeorgan kann tätig werden und eine Anwaltschaft oder eine Beratungsstelle ihres Vertrauens beiziehen. Kosten, die von Sozialhilfeorganen ausgelöst werden, gehen in der Regel nicht zu Lasten des Sozialhilfebudgets.

Die Sozialbehörde regelt in ihrem Handbuch die Einzelheiten. Gelten übergeordnete Regelungen, kann sie mit einem Handbucheintrag darauf hinweisen.

Die Information über das Recht auf Verfahren und Sozialhilfebezug ist bei den Informationen und in der Rubrik Vorlagen A-Z abgelegt.