Arbeit

Sozialhilfeorgane befassen sich häufig mit arbeitsrechtlichen Fragen, etwa bei Stellenantritt, bei der Durchsetzung von Ansprüchen im Arbeitsverhältnis oder bei Kündigungen.

In der Sozialhilfepraxis sind insbesondere folgende Bestimmungen des Obligationenrechts (OR) relevant:

Artikel Bezeichnung
321 ff.Pflichten des Arbeitnehmers
322 ff.Pflichten des Arbeitgebers
323 ff.Ausrichtung des Lohnes
327bMotorfahrzeug
329 ff. Freizeit, Ferien, Urlaub
330a Zeugnis
334 ff. Beendigung des Arbeitsverhältnisses

URL

OR (Gesetz)

Das Thema Arbeit ist ausführlich an anderer Stelle erklärt.