Verfügung auf Ablehnung

Abklärungen können ergeben, dass die Voraussetzungen für einen Leistungsbezug nicht erfüllt sind, beispielsweise weil die antragstellende Person über genügend eigene Mittel verfügt, um ihren Lebensunterhalt selbstständig zu bestreiten. Im Gegensatz zur Verfügung auf Nichteintreten liegen in solchen Fällen ausreichende Informationen und Unterlagen zur Beurteilung der Bedürftigkeit vor, diese ist jedoch nicht gegeben. Es ist eine Verfügung auf Ablehnung vorzubereiten.

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SKOS-Merkblatt

Arbeitsinstrumente der Sozialhilfe

SKOS-Praxisbeispiel 

Dürfen Sozialhilfeorgane mündliche Entscheide fällen?

SKOS-RL, Kapitel F.3 

Ablehnung und Einstellung von Leistungen

SKOS-RL, Kapitel F.3 Erläuterungen a 

Ablehnung von Leistungen