AHV und AHVG
Die AHV ist eine obligatorische Versicherung und sichert den Existenzbedarf im Alter sowie im Todesfall.
Das Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG) regelt u.a. Bezugsberechtigung und Leistungen der Alters- und Hinterlassenenvorsorge. Ergänzt wird es mit der Verordnung über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVV).
Bis zum Jahr 2024 war ein Rentenvorbezug nur ein bis zwei Jahre vor dem ordentlichen Rentenalter möglich. Seitdem ist ein flexibler Rentenbezug möglich: Die Altersrente kann ab 63 Jahren ganz oder teilweise (20 bis 80 Prozent) bezogen werden.
Seit 2026 wird die 13. AHV-Rente ausbezahlt.