Betriebskosten
Betriebskosten für den Besitz und das Fahren eines Motorfahrzeugs werden nur übernommen, wenn einer Person die Nutzung eines Motorfahrzeugs ausdrücklich zugestanden wird.
Zu den Kosten eines Motorfahrzeugs gehören u.a. Steuern, Versicherungen, notwendige Reparaturen, Service und Unterhalt sowie Benzinkosten. Einzelne Gemeinden übernehmen auch Kosten für einen Fahrzeugabstellplatz.
Kosten für Leasing-, Miet- und Abzahlungsverträge werden nicht übernommen.
Für die Ausgestaltung der Anrechnung von Ausgaben im Zusammenhang mit dem Motorfahrzeug empfiehlt es sich, einen Kilometeransatz für die notwendigen Kilometer und eine Monatspauschale für weitere Auslagen festzulegen. Eine hilfreiche Webseite für die Einschätzung der Kosten ist beispielsweise die Webseite tcs.ch (→ Autosuche → Vergleichstool).
Der im Grundbedarf für den Lebensunterhalt (GBL) enthaltene Betrag in Höhe von 6,1 Prozent für den örtlichen Nahverkehr wird bei Kostenübernahme von Benzinkosten in einigen Gemeinden von den Fahrkosten in Abzug gebracht, andere Gemeinden verzichten auf einen Abzug und übernehmen die Kosten vollständig.
Betriebskosten für ein Motorfahrzeug gehören zu den situationsbedingten Leistungen nach Kapitel C.6.8 Abs. 1 Skos (Weitere SIL). SIL sind beim zuständigen Sozialhilfeorgan zu beantragen. Betroffene Personen werden in einem persönlichen Gespräch oder schriftlich über die Voraussetzungen und das Verfahren informiert.
Die Sozialbehörde regelt in ihrem Handbuch die Einzelheiten. Gelten übergeordnete Regelungen, kann sie mit einem Handbucheintrag darauf hinweisen.
Das Merkblatt Motorfahrzeug und Sozialhilfebezug für unterstützte Personen ist an anderer Stelle abgelegt.