Adoptionszulage

Die Kantone entscheiden, ob sie eine Adoptionszulage gewähren. Dabei gelten die bundesrechtlichen Mindestanforderungen.

Die Adoptionszulage ist eine einmalige Zahlung und wird bei Adoption mehrerer Kinder für jedes Kind ausgerichtet.

Bei Bezug von Arbeitslosenentschädigung besteht kein Anspruch auf die Zulage.

Sie ist nicht Bestandteil der AdopE Adoptionsentschädigung.

Auskünfte zu Anspruch und Höhe erteilen die kantonalen Ausgleichskassen.