Adoptionszulage

Die Kantone entscheiden, ob sie eine Adoptionszulage gewähren; es gelten die bundesrechtlichen Mindestanforderungen.

Die Adoptionszulage ist eine einmalige Zahlung und wird bei Adoption mehrerer Kinder für jedes Kind ausgerichtet.

Sie ist nicht Bestandteil der Adoptionsentschädigung.

Auskünfte zu Anspruch und Höhe erteilen die kantonalen Familienausgleichskassen.